Klasse C - die kostengünstigste der Sperrholzklassen, die für den Einsatz in Baukonstruktionen verwendet wird, wenn das Aussehen der äußeren Sperrholzseite eine untergeordnete Rolle spielt. In Klasse C sind teilweise verbundene und nicht verbundene Äste, Löcher nach herausgefallenen Ästen mit einer Größe von maximal 40 mm, offene Risse mit einer Breite von maximal 10 mm, Kantenfehler mit einer Breite von maximal 5 mm zulässig. In Klasse C sind gesunde helle und dunkle Äste ohne Einschränkungen in Bezug auf Größe und Menge zulässig. In den inneren Schichten ist das Fehlen von Furnierstreifen mit einer Breite von bis zu 10 mm zulässig. Das Fehlen von Furnier an den Kanten sollte 5 mm nicht überschreiten. Das Verstopfen von Ästen, Rissen von maximal 60 mm Größe ist zulässig. Falsches Kernwachstum, chemische Verfärbungen, Braunfärbung, Flecken sind zulässig. Die Reparatur mit einzelnen und doppelten Furniereinsätzen ist ebenfalls in Klasse C zulässig. Auch Überzüge, Vertiefungen und Schleifspuren sind in Klasse C zulässig.